Angemessenheitsprüfung

Neuerungen im Wertpapierhandel

Banken und Broker sind verpflichtet, bei jedem Kauf von Wertpapieren zu beurteilen, ob das gewählte Wertpapier für ihre Kunden eine geeignete Investition darstellt. Dieser Prozess wird als „Angemessenheitsprüfung“ bezeichnet. Ziel der Angemessenheitsprüfung ist es, sicherzustellen, dass Anleger nur in Wertpapiere investieren, deren Risiken sie nachvollziehen können. Aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen reicht die bloße Angabe der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft zur Prüfung der Angemessenheit nicht mehr aus. Stattdessen müssen Banken und Broker nun den tatsächlichen Wissensstand des Anlegers im Bereich Wertpapiere nachweisen.

Beim Erfassen einer Wertpapierorder über das Online-Banking oder über unsere App werden Sie automatisch zum neuen Fragebogen weitergeleitet. Während einer Übergangsphase bis zum 15. April 2025 haben Sie die Möglichkeit, die Befragung aufzuschieben, sodass die Order dennoch ausgeführt wird.

Ab dem 16. April 2025 ist die Aufgabe einer Order nur noch möglich, wenn der Fragebogen erfolgreich ausgefüllt wurde.

Über den folgenden Link gelangen Sie zunächst zum Login-Bereich des Online-Banking. Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung werden Sie direkt zur Kenntnisermittlung weitergeleitet.

Hier Kenntnisse eingeben

Für einen erfolgreichen Abschluss des Fragebogens müssen alle Fragen korrekt beantwortet werden. Wir unterscheiden dabei zwischen Basiskenntnissen und erweiterten Kenntnissen. Sollten Ihre Investments in den Bereich der Basiskenntnisse fallen, genügt es, die entsprechenden Fragen zu beantworten. Unter Basiskenntnisse fallen Investitionen in Anleihen, Fonds, Aktien und Anlagezertifikate. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere, wie zum Beispiel Genussscheine, weitere Wertpapiere oder Hebelprodukte erwerben, für die Sie noch keine entsprechenden Kenntnisse nachgewiesen haben, informieren wir Sie im Orderprozess über die weitere Vorgehensweise.

Sollten Sie zur Angemessenheitsprüfung weitere Fragen haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch persönlich weiter. Sprechen Sie bitte Ihren Berater in den Niederlassungen an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die damit verbundenen Mühen.

Leiterin der Niederlassung München – Andrea Greisel

Andrea Greisel

Generalbevollmächtigte, Leiterin der Niederlassung München. Nach zehnjähriger Tätigkeit im Investment Banking einer bayerischen Großbank trat die Bankkauffrau mit der Zusatzausbildung AIM (Applied Investment Management der DVFA) 2010 in die Bank ein. Seither war sie insbesondere im Asset Management und der Vermögensverwaltung tätig. Zuletzt übernahm sie eine leitende Position im Bereich Organisationsentwicklung, mit Fokus auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Ihr Hauptanliegen als Niederlassungsleiterin ist es, eine enge persönliche Bindung zu den Kunden zu pflegen und deren individuelle Bedürfnisse weiterhin in den Mittelpunkt der Geschäftsstrategie zu stellen.

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