Information zur Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge zum 01. Januar 2023 angehoben. Sie liegen jetzt bei 1000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder Lebenspartner.
In diesem Zusammenhang hat die Fürst Fugger Privatbank alle existierenden Sparer-Pauschbeträge nach den gesetzlichen Vorgaben automatisch angepasst. Ihr bereits bei uns eingereichter Freistellungsauftrag wurde automatisch prozentual erhöht, das heißt um 24,844 % angehoben (§ 52 Abs. 43 EStG). War in Ihrem Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Pauschbetrag angegeben, so erfolgte die Anpassung auf die neuen Höchstbeträge.
Diese Anpassungen wurden automatisch zum 01. Januar 2023 durchgeführt. Sie müssen nur tätig werden, wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag neu einrichten oder den bestehenden Auftrag – abweichend von der oben genannten Automatisierung – ändern möchten.
Bei Fragen oder falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.